Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Campingplatzes "Pinnower See"

 

Beachten Sie bitte die nachstehenden Geschäftsbedingungen, welche für alle Personen, die das Gelände des Campingplatzes nutzen, verbindlich sind.

 

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln umfassend die gegenseitgen Rechte und Pflichten zwischen dem Campingplatz Pinnower See, Betreiber Uwe Kruschel, und dem Campinggast. Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die für den Nutzungszeitraum gültigen Drucksachen. Telefonische Absprachen, Nebenabreden und sonstige mündliche Vereinbarungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Bestätigung durch den Betreiber des Campingplatzes.

2. Hausrecht

Der Betreiber des Campingplatzes hat das Hausrecht. Seinen Anordnungen ist in jedem Fall sofort Folge zu leisten. Er und die beauftragten Mitarbeiter des Campingplatzes sind berechigt, die Personaldokumente von jedem Besucher einzusehen und die Aufnahme von Personen ohne Angabe des Grundes zu verweigern (auch wenn bereits Anmeldung vorliegt) oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies bei Verstößen gegen die Campingplatzordnung (AGB) erfolgt oder im Interesse der Campinggäste erforderlich ist. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf bereits bezahlte Gebühren. Kinder unter 16 Jahren dürfen im Campingbereich nur in Begleitung Erziehungsberechtigter oder Gruppenleiter/Lehrer mit amtlichen Ausweis den Platz nutzen. Bei Jugendlichen von 14 - bis 16 Jahre genügt das schriftliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.

3. Pflichten

Die Nutzung des Campingplatzes ist für Kurz- und Saisoncamper nur nach Anmeldung gemäß Brandenburgischem Meldegesetz gestattet.Bei Anreise nach Rezeptionsschluss hat die Anmeldung am Folgetag sofort nach Öffnung der Rezepion zu erfolgen.Jeder Camper hat seine Übernachtungsgäste anzumelden und die Gebühren lt. Gebührenliste zu entrichten.Saisoncampingplätze müssen jedes Jahr schriftlich neu beantragt werden. Die Nutzung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.Für die Gas- und Elektronikanlagen müssen gültige TÜV-Abnahmen vorliegen. Für elektrische Anlagen gilt die DIN/VDE 0100 Teil 708. So sind Elektrokabel vom Verteiler in einer Höhe von mindesten 4,00m zum Stellplatz zu führen und dürfen keine Zwischenkupplungen haben. Hunde sind auf dem Campingplatz nur angeleint erlaubt!

4. Nutzung des Campingplatzes / Mietwohnwagen / Bungalow

Das jeweilige Mietobjekt darf maximal durch die Personenzahl genutzt werden, die sich dafür angemeldet haben. Die reservierende Person ist persönlich für alle Verpflichtungen haftbar, die sich aus der Reservierung bzw. dem Aufenthalt ergeben, sowohl für sich selbst als auch für alle angemeldeten Personen. Mängel sind dem Betreiber mitzuteilen.
Das Ausüben eines Gewerbes im Bereich des Campingplatzes sowie Aus- und Schaustellungen bedürfen einer Genehmigung des Betreibers.
Die Durchführung sportlicher Wettkämpfe sind nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen gestattet. Das Ballspielen zwischen den Zelten und Wohnwagen ist nicht erlaubt. Es ist der Spielplatz gegenüber der Campingplatzverwaltung zu nutzen. Wurfspiele mit scharfen und spitzen Gegenständen sind verboten. Bei anderen Spielen ist darauf zu achten, dass niemand belästigt wird. Das Benutzen von Schusswaffen aller Art ist auf dem gesamten Gelände verboten. Das Befahren des Campingplatzes mit Fahrzeugen aller Art, sowie das Radfahren ist nur auf den Hauptwegen und im Schritttempo erlaubt. Die StVO ist einzuhalten. Das Parken ist nur auf den dafür vorgesehenen und ausgeschilderten Plätzen erlaubt. Zuwiderhandlungen werden ohne Ankündigung gebührenpflichtig abgeschleppt. Motorisierten Fahrzeugen ist es nicht gestattet, die Strandbereiche zu befahren. Die Anlagen des Campingplatzes sind schonend zu behandeln. Das Beschneiden und Fällen von Bäumen, sowie das Abreißen von Ästen und Zweigen ist nicht gestattet. Das Umgrenzen der Stellflächen mit Gräben und Einfriedungen, das Verlegen von Wasserleitungen und Entsorgungsleitungen sind nicht gestattet. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zubehör gefährdet bzw. belästigt wird. Eine Anpflanzung von Hecken sowie massiven Veränderungen an den Campingunterkünften bedarf einer Zustimmung des Betreibers. Das Anlegen von Kleingarten ähnlichen Strukturen ist nicht gestattet. Abfälle aller Art sind in die entsprechenden gekennzeichneten Behältern auf den Sammelplätzen zu deponieren. Abwasser ist in die dafür vorgesehenen Stellen in das Abwassernetz zu entsorgen. Die Entleerung in freier Natur ist verboten. Die Platzruhe ist von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr einzuhalten. Während dieser Zeit dürfen Kraftfahrzeuge den Campingplatz nicht befahren. Radio, Recorder und ähniche Geräte sind auf Zelt- oder Zimmerlautstärke zu betreiben. Es wird im interesse aller Platzgäste gebeten, während dieser Zeit laute Gespräche zu vermeiden. Der Auf- und Abbau von Campingeinrichtungen ist in dieser Zeit ebenfalls nicht gestattet. Ruhe störender Lärm ist grundsätzlich zu vermeiden. Das Sanitärgebäude bleibt während der Saison verschlossen. Jeder Stellplatz erhält zu Saisonbeginn einen Sanitärschlüssel. Dieser ist aus Sicherheitsgründen zu Saisonende der Campingverwaltung zu übergeben. Die Sanitäranlagen sind in einem hygienisch einwandfreien Zustand hinterlassen. Verschmutzungen sind vom Verursacher zu beseitigen. Die Nutzung der sanitären Einrichtungen von Kindern unter 6 Jahren ist nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet. Eltern haften für ihre Kinder. Achten Sie bitte auf einen sparsamen Wasser- und Energieverbrauch. Das Waschen von Kraftfahrzeugen und Campingwagen ist im gesamten Erholungsgebiet verboten. Kähne von Kurz- bzw. Saisoncampern sind dem Betreiber anzuzeigen. Die Brandschutzordnung ist einzuhalten.

5. Platzzuweisung

Beim Aufstellen von Wohnwagen und Zelten ist den Anweisungen des Campingplatzpersonals Folge zu leisten. Eigenmächtiges Umstellen und Platzwechsel ist nicht gestattet. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Leinen, Zeltpflöcke oder anderes Zubehör gefährdet oder belästigt wird. Der Betreiber übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Schäden an Wohnwagen Zelten, Kraftfahrzeugen und deren Zubehör.

6. Buchung

Reservierungen können telefonisch, persönlich, schriftlich, per Fax oder E-Mail vorgenommen werden. Eine Vereinbarung/Mietvertrag kommt erst mit der schriftlichen Annahmebestätigung des Betreibers und des Camping-/Feriengastes sowie den Eingang der Zahlung zustande. Der Betreiber/Vermieter behält sich das Recht vor, die Buchung gleichwertig zu verändern, wenn dieses aus besonderen Gründen erforderlich erscheint.

7. Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren (Hunden und Katzen) ist gebührenpflichtig. Verunreinigungen und Belästigungen anderer Gäste sind vom Halter auszuschließen. Hunde sind an der Leine zu führen.

8. Überweisung

Bei Inanspruchnahme einer Überwinterung kann die Einrichtung auf dem Stellplatz aufgebaut bleiben. Ausgenommen sind Einzelgegenstände wie z.B. Tische oder Stühle. Diese sind im Vorzelt, Wohnwagen oder an anderen Orten einzulagern. Die anfallenden Überwinterungsgebühren  sind laut Gebührenordnung bei der Abmeldung bis zum 15.10 jeden Jahres zu entrichten.

9. Gebühren

Es gelten die aktuellen Campinggebühren des Campingplatzbetreibers. Die Gebühren sind per Überweisung oder bar, ohne Abzüge zu zahlen. Eine Ratenzahlung erfolgt nur nach Genehmigung des Betreibers.
10. Zahlungsbedingungen
Der Camping- und Feriengast zahlt für den Aufenthalt, die in dem Entgeldverzeichnis festgesetzten Gebühren. Bei Rechnungslegung durch die Campingplatzverwaltung sind die Zahlungsfristen einzuhalten. Ist innerhalb dieser Frist kein Zahlungseingang zu verbuchen, erfolgt eine einmalige Mahnung mit Mahngebühr von 3,00 Euro. Bei wiederholter Nichtzahlung der Verbindlichkeiten wird ein Mahnverfahren über das Gericht eingeleitet.

11. Kündigung

Der Campingplatzbetreiber ist berechtigt, laut Hausrecht dem Campinggast den Stellplatz für die kommende Saison zu kündigen und eine weitere Nutzung des Campingplatzes zu verweigern. Die Kündigung eines Saisonstellplatzes durch den Campinggast kann nur zum Saisonende erfolgen und ist dem Betreiber schriftlich mitzuteilen. Die Kündigungsfrist beidseitig beträgt ein Monat zum Monatsende. Ein Abbau eingebauter Wohnwagen während der Sasion ist auf Grund von Lärmbelästigung nicht möglich. Nach einer restlosen Beräumung eingebauter Wohnwagen ist der Stellplatz mit Mutterboden aufzufüllen und mit Rasen zu begrünen. Werden nach Beendigung einer Vereinbarung der Wohnwagen vom Stellplatz nicht vollständig beräumt, werden bis zur restlosen Beräumung weitere Gebühren lt. Gebührenordnung berechnet. Kommt der Camper der Beräumung des Platzes nicht nach, ist der Betreiber berechtigt, den Stellplatz auf Kosten des Campers zu beräumen.
Die Kündigungsfrist eines reservierten Bungalows beträgt 4 Wochen vor Vertragsbeginn. WIrd diese Frist nich eingehalten, sind vom Mieter 50% der Mietkosten zu tragen.

12. Schlussbestimmungen

Der Campinggast bestätigt, dass die persönlichen Angaben korrekt sind. Der Campinggast erkennt durch die Bezahlung der Campinggebühren die AGB einschließlich der Platzordnung an. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften und das Recht der Bundesrepublik Deutschlnd. Gerichtsstand für beide Seiten ist das Amtsgericht Cottbus.

 

 

Stand: April 2017

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