Hausordnung

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Sehr geehrte Gäste und Besucher!

Der Betreiber des Campingplatzes „Pinnower See“ heißt Sie recht herzlich willkommen und wünscht Ihnen einen erholsamen Aufenthalt. Unser Team ist bemüht, Ihnen diese Zeit so angenehm wie möglich zu gestalten.

Im Interesse aller Gäste werden Sie gebeten, alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft der Erholungssuchenden stören könnte.

Beachten Sie daher die nachstehende Hausordnung, welche für alle Personen, die sich auf dem Gelände des Campingplatzes aufhalten, verbindlich ist:

01. Die Nutzung des Campingplatzes ist nur nach Anmeldung gemäß Meldegesetz in der Rezeption gestattet. Beauftragte Mitarbeiter sind berechtigt, die Personalausweise eines jeden Besuchers in Augenschein zu nehmen. Camping- und Ferienhausgäste melden sich vor dem endgültigen Verlassen des Platzes in der Rezeption wieder ab. Zuwiderhandlungen werden lt. Gebührenordnung geahndet.

02. Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Besucher. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Das Radfahren ist nur auf den Hauptwegen gestattet. Das Beschneiden und Fällen von Bäumen sowie das Abreißen von Ästen und Zweigen. Abfälle aller Art sind in entsprechend gekennzeichneten Behälter auf den Sammelplätzen zu deponieren. Es erfolgt keine Entsorgung von Sperrmüll. Sollte dennoch eine illegale Entsorgung vorgenommen werden, werden die anfallenden Kosten auf die Camper umgelegt.

Abwasser ist an den dafür vorgesehenen Stellen in das Abwassernetz zu entleeren. Eine Entsorgung in der freien Natur ist nicht gestattet.

Werden Einrichtungen des Campingplatzes beschädigt, so haftet der Verursacher oder der Aufsichtspflichtige.

Die Stellplätze sind nach der Belegung in aufgeräumten Zustand zu übergeben.

03. Die Platzruhe dauert von 13:00 bis 15:00 Uhr und 22:00 bis 7:00 Uhr. Während dieser Zeit dürfen Kraftfahrzeuge den Campingplatz nicht befahren.

Radios, Recorder u.ä. Geräte sind auf Zelt- bzw. Zimmerlautstärke zu stellen. Es wird im Interesse aller Platzgäste gebeten, während der genannten Zeit laute Unterhaltungen zu unterlassen. Der Auf- und Abbau von Campingeinrichtungen ist in der Zeit nicht gestattet.

Auch außerhalb der Platzruhe ist störender Lärm zu vermeiden.

04. Die Sanitärgebäude stehen jedem Gast offen.

Hinterlassen Sie bitte diese Einrichtung im hygienisch Einwandfreien und sauberen Zustand. Verschmutzungen sind vom Verursacher zu beseitigen. Achten Sie bitte auf einen sparsamen Wasser- und Energieverbrauch. Die Benutzung der sanitären Einrichtungen ist Kindern unter 6 Jahren nur in Begleitung Erwachsener gestattet.

Eltern haften für Ihre Kinder.

05. Das Mitbringen von Haustieren (Hunde und Katzen) ist gebührenpflichtig. Verunreinigungen und Belästigungen anderer Gäste sind vom Tierhalter auszuschließen.

Hunde sind an der Leine zu führen.

06. Der Betreiber bzw. beauftragte Personen sind in Ausübung des Hausrechtes befugt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn gegen die Hausordnung verstoßen wird oder wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit erforderlich scheint.

Nach einem Platzverweis besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren.

Bei Anreise nach Rezeptionsschluss hat die Anmeldung am Folgetag sofort nach Öffnung zu erfolgen.

07. Den Weisungen des Betreibers und der Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Den Stellplatz bestimmt der Betreiber. Für jeden Stellplatz kann eine Pfandgeld erhoben werden, welches nach ordnungsgemäßen Verlassen des Stellplatzes zurückgezahlt wird.

08. Gäste der Camper müssen sich bei Übernachtung anmelden und die entsprechenden Gebühren zahlen.

09. Das Umgrenzen der Stellplätze mit Gräben und Einfriedungen, das Verlegen von Wasseranschlüssen und Entsorgungsleitungen sowie feste Anbauten sind nicht gestattet.

Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zubehör gefährdet und belästigt wird. Eine Neuanpflanzung von Hecken zur Einfriedung der Stellfläche bedarf einer Zustimmung des Betreibers. Das Anlegen kleingartenähnlicher Strukturen ist nicht gestattet.

10. Auf dem Stellplatz darf nur ein Wohnwagen oder Zelt bzw. Wohnwagen mit Vorzelt aufgestellt werden.

Für die Gasanlage in den Campingeinrichtungen und Ferienhäuser müssen gültige TÜV-Abnahmen vorliegen. Für elektrische Anlagen gilt die DIN/VDE 0100 Teil 708. So sind Elektrokabel vom Verteiler in einer Höhe von mindestens 4,00 m zum Stellplatz zu führen und dürfen keine Zwischenkupplung haben.

Es können auch Erdkabel verwendet werden.

11. Der Camping. Bzw. Feriengast zahlt nach dem Entgeldverzeichnis festgesetzte Preise. Es gelten die Zahlungs- und Geschäftsbedingungen des Campingplatzes „Pinnower See ".

12. Jugendliche bis zu 16 Jahren dürfen im Campingbereich nur in Begleitung erziehungsberechtigter Erwachsener bzw. mit einer schriftlichen Genehmigung dieser übernachten.

13. Freistehende Antennenmasten für den Funkverkehr, Befestigungen von Lampen und anderer elektrischen Geräte sowie das Anbringen von Satellitenspiegeln an Bäumen sind nicht gestattet.

Private Kähne von Campingfreunden sind beim Betreiber anzuzeigen.

14. Die Durchführung sportlicher Wettkämpfe ist nur auf dafür vorgesehenen Plätzen gestattet. Fußball sowie Wurfspiele mit scharfen oder spitzen Gegenständen sind verboten. Bei anderen Spielen ist darauf zu achten, dass niemand belästigt wird. Die Benutzung von Schusswaffen aller Art ist im gesamten Gelände untersagt.

15. Das Waschen von Kraftfahrzeugen und Campingwagen ist im gesamten Naherholungsgebiet nicht gestattet.

16. Das Ausüben eines Gewerbes im Bereich des Campingplatzes sowie Aus- und Schaustellungen bedürfen einer Genehmigung des Betreibers.

17. Das Befahren der gesamten Anlage mit Fahrzeugen aller Art ist nur auf den hierfür vorgesehenen Wegen im Schritttempo gestattet (10 km/h). Die StVO ist einzuhalten.

Im gesamten Objekt ist das Parken von Kraftfahrzeugen nicht gestattet. Die Fahrzeuge sind auf den Parkplätzen abzustellen.

Die Parkkarte ist gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen.

Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge können ohne vorherige Ankündigung gebührenpflichtig abgeschleppt werden. Fahrzeuge dürfen die Strandbereiche nicht befahren.

18. Verstöße gegen die Hausordnung können auch mit Bußgeldern entsprechend Bußgeldkatalog belegt werden.

19. Für abhanden gekommene oder beschädigte Kraftfahrzeuge, Wohnwagen, Zelte und sonstige Gegenstände, für Verletzungen und Unfälle aller Art sowie für Schäden infolge höherer Gewalt wird keine Haftung übernommen.

20. Saisoncampingplätze müssen schriftlich beantragt werden. Die Nutzung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.

Der Betreiber ist berechtigt, die Vereinbarung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu lösen und die Sofortige Räumung des Stellplatzes zu verlangen, wenn der Camper

-  mit der Bezahlung der vereinbarten Standgebühr länger als zwei Wochen im Rückstand ist

-  trotz Abmahnung durch den Betreiber den vertragswidrigen Gebrauch des Stellplatzes fortsetzt oder den Bestimmungen der Vereinbarung  zuwiderhandelt oder gegen die Hausordnung verstößt.

Kommt der Camper der fristgerechten Räumung des Stellplatzes aufgrund außerordentlicher oder ordentlicher Kündigung bzw. sonstiger Beendigungen der Vereinbarung nicht nach, so ist der Betreiber berechtigt, die Räumung des Stellplatzes durch eine Entsorgungsfirma zu Kosten des Campers vornehmen zu lasse.

21. Bei Inanspruchnahme der Überwinterung kann die Einrichtung auf dem Stellplatz aufgebaut bleiben.

Ausgenommen sind Einzelgegenstände wie z.B. Tisch, Stühle. Diese sind im Vorzelt oder Wohnwagen unterzubringen oder anderswo einzulagern.

Die Überwinterungsgebühren sind lt. Gebührenverordnung bei der Abmeldung zu entrichten.

22. Die Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Schenkendöbern, OT Pinnow 01.03.2017

Brandschutzordnung

Diese Ordnung gilt für alle Freizeitanlagen des Naherholungsgebietes einschließlich aller Arten von Unterkünften.

01. Offenes Feuer ist prinzipiell verboten.

Die Inbetriebnahme von Grill- und Kochgeräten ist unter Beachtung allgemeiner Brandschutzbestimmungen (z.B. Schutzabstand zu brennbaren Stoffen und Beaufsichtigung) gestattet. Bei Waldbrandwarnstufe 3 und 4 sind nur die dafür vorgesehenen Stellen zu nutzen, sowie das Rauchen auf dem gesamten Campingplatzgelände nicht gestattet.

Für die sachgerechte Auswahl und fachgerechte Nutzung der privaten Kochgeräte und -anlagen haftet der Camper.

Im besonderen Fall kann ein Prüfbescheid, Zertifikat oder Zeichen (GS,TÜV o.ä.) verlangt werden.

Die aktuellen Waldbrandwarnstufen hängen an der Rezeption aus.

02. Das Rauchen ist in Ferienhäusern,Wohnwagen und Zelten sowie auf allen befestigten öffentlichen Straßen und des Uferbereiches gestattet.

03. Bei der Verwendung von Flüssiggasflaschen sind die Bedingungen und Vorschriften des Flüssiggasbetreibers zu beachten. Die Flüssiggasanlagen müssen geprüft sein und den allgemein technischen Regeln entsprechen.

Gasflaschen sind gegen Sonneneinstrahlung zu schützen.

Gasflaschen über 11 Kg sind nicht gestattet. Die Lagerung von Benzin oder andere leicht brennbaren flüssigen oder festen Brennstoffen ist verboten.

04. Installationen, die über das Verbinden von fabrikfertigen E-Anlagen für Campingplätze mit erlaubten Steckvorrichtungen hinausgehen und Installationen und Reparaturen von elektrischen Anlagen sind entsprechend den Vorschriften der Energieversorger und nur von einem anerkannten Fachmann (zugelassener E-Betrieb) durchzuführen.

Für den Zustand der privat genutzten eigenen Anlagen haftet der Eigentümer.

05. Nach Ausbruch eines Brandes sind alle erdenklichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Brand zu löschen, die Brandbekämpfung einzuleiten bzw. die zuständigen Stellen zu alarmieren. Die Standorte für Feuerlöschgeräte sind im Schaukasten auf dem Lageplan ersichtlich.

 

Feuerwehr: 
112 oder 0355632144 (Leitstelle)
Rettungsdienst: 112
Polizei:
110

Rezeption:

035691/60955567

0174 9610499

Gas-Klein: 03561 2781

 

Uwe Kruschel

Betreiber des Campingplatzes

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